Das Völkerrecht in der Krise? Link to heading

Das Völkerrecht ist mal wieder in der Krise, wie man so hört. Kriege überall, mächtige Staaten tun was sie wollen und aus vielen Ecken erschallen Rufe, dass ja keiner mehr an das Völkerrecht glaubt. Mit anderen Worten: ist das Recht oder kann das weg?

Wenn man sich die Welt abseits des Dauerfeuers von Social Media und Brennpunktsendungen mit etwas Ruhe und Daten ansieht, sieht es zumindest im Bereich von Krieg und Frieden heutzutage nicht viel dramatischer aus, als zu anderen Hochphasen seit 1945, insbesondere zu Zeiten der Kriege in Korea (1950–1953) oder Vietnam (1965–1973 mit US-Beteiligung). Das Projekt Our World in Data der Universität Oxford hat dazu ein paar hilfreiche Übersichten zu Krieg und Frieden erstellt.

Grund für diesen Essay ist aber nicht die allgemeine Völkerrechtsmüdigkeit, sondern konkret ein Artikel der Legal Tribune Online (LTO) vom 10. Juni 2026 mit der etwas reißerischen Schlagzeile “Umfrage unter Jurastudenten: Nur ein Bruchteil glaubt noch ans Völkerrecht” [Archiv-Link].

Ich bin mir sicher, dass das Völkerrecht in vielen Kreisen nicht das höchste Ansehen genießt. Viele Zweifel werden aber auch erst mit problematischen Daten und unsauberer Methodik herbeigeredet. Deshalb geht es hier erstmal um Standards im Journalismus und Methodik in der Statistik. Mir geht es auch weniger konkret um diesen einen Artikel, sondern um die zugrundeliegenden Probleme in der Herangehensweise an Daten.

Journalistische Standards Link to heading

Der Artikel der LTO basiert auf einer Pressemitteilung von Jurafuchs zu einer Umfrage, die das Unternehmen intern unter seinen eigenen Nutzer:innen im Februar/März 2026 durchgeführt hat.

“Basiert” ist dennoch eine sehr höfliche Formulierung. Nachdem ich mir beide Texte angesehen und maschinell und menschlich verglichen habe, ist “abgeschrieben” wohl treffender. Meiner Analyse mit wdiff zufolge sind 85% der Textteile identisch und 15% umformuliert, oft aber nur marginal.

Verglichen habe ich den extrahierten reinen Text des Inhalts beider Dokumente. In der folgenden Tabelle sind die statistischen Ergebnisse von wdiff zusammengefasst:

Text Worte Identisch Gelöscht/Eingefügt Verändert
LTO Artikel 507 432 (85%) 1 (0%) eingefügt 74 (15%)
Jurafuchs Pressemitteilung 856 432 (50%) 105 (12%) gelöscht 319 (37%)

Das klingt erstmal alles sehr abstrakt. Auch ist so ein rein maschineller Abgleich immer mit Fehlern und Ungenauigkeiten behaftet, insbesondere weil ich den Text aus komplizierten HTML-Seiten extrahiert habe und die Formatierung nicht als TXT gedacht war. Wenn man sich aber mal den Text selbst ansieht wird klar, wie stark hier kopiert wurde.

Das folgende Blockzitat enthält einen Auszug des Abgleichs beider Texte. Textteile ohne Klammern sind identisch, Textteile markiert mit [-TEXT-] wurden von der LTO aus der Jurafuchs-Pressemitteilung entfernt, Textteile mit {+TEXT+} wurden durch die LTO eingefügt.

Neben nationalpolitischen Entwicklungen haben internationale Spannungen jüngst durch den Iran-Krieg weiter zugenommen und beeinflussen Demokratien wie Deutschland. Den Konflikten zum Opfer fällt den Befragten zufolge auch das [-international geltende-] Völkerrecht. Nur ein Bruchteil vertraut darauf, dass völkerrechtliche Normen staatliches Handeln weiterhin effektiv begrenzen (0,6 Prozent).

Deutlich mehr (22,3 Prozent) haben hingegen den Eindruck, dass das Recht abhängig von der Machtposition selektiv angewendet wird. 20,7 Prozent geben an, dass geopolitische Interessen das Recht zunehmend überlagern, und weitere 14,7 Prozent sind unsicher, wie wirksam internationales Recht aktuell überhaupt noch ist.

[-Viele Zweifel an souveränem deutschen Rechtsstaat-] Je 20,6 Prozent sehen zudem eine Machtlosigkeit internationaler Institutionen wie der [-UN,-] {+Vereinten Nationen,+} während die wirtschaftliche oder politische Stärke über Konflikte [-entscheidet.-] {+entscheide.+}

Diese Sorge vor der Schwächung des geltenden Rechts zeigt sich auch hinsichtlich der innenpolitischen Entwicklungen: 45,1 Prozent glauben, dass Gerichte und Verfassungsorgane in Deutschland nur teilweise stark genug wären, um demokratiefeindliche Politik auch bei einer Regierungsbeteiligung wirksam zu [-begrenzen,-] {+begrenzen.+} 37,3 Prozent haben diesbezüglich sogar Zweifel und 6,4 Prozent glauben gar nicht daran. Nur 11,2 Prozent vertrauen darauf, dass geltendes Recht demokratiefeindliche Politik wirksam begrenzt.

Bemerkung

Ich habe einen vollständigen Wort-für-Wort Abgleich beider Texte in diesem Stil vorliegen. Weil es sich um einen urheberrechtlich geschützten Text handelt, beschränke ich mich hier nur auf einen Auszug der vom Zitatrecht nach § 51 UrhG gedeckt ist. Normalerweise ist mir eine Vollveröffentlichung zugrundeliegender Daten und Analysen wichtig, aber hier setzt mir das Urheberrecht Grenzen.

Vielleicht gründe ich aber auch einfach ein KI-Unternehmen, dann könnte ich das Urheberrecht ungestraft ignorieren, wann immer ich will…

Diese starke inhaltliche Ähnlichkeit wird nicht offengelegt, stattdessen liegt die inhaltliche Verantwortlichkeit dem Text zufolge bei “ms/LTO-Redaktion” und wörtliche Zitate des Jurafuchs-Mitgründers am Ende des Textes erwecken den Anschein, dass fremde Aussagen gekennzeichnet wurden.1

Zumindest die wirtschaftliche Verschränkung der beiden Unternehmen wird indirekt durch den Hinweis auf ein von LTO gehostetes Quiz von Jurafuchs deutlich. Gerade bei einer solchen Verschränkung sollte man aber strikt auf eine Offenlegung der Textübernahmen achten und diese klarstellen. Dafür gibt es im Deutschen Pressekodex einen eigenen Punkt (und nein, die kleinen Bearbeitungen in den Formulierungen reichen mir nicht aus für eine redaktionelle Bearbeitung):

RICHTLINIE 1.3 – Pressemitteilungen

Pressemitteilungen müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.

Pressekodex des deutschen Presserates in der Fassung vom 19. März 2025

Ich wollte mich in diesem Essay eigentlich auf Probleme in der statistischen Methodik und der Berichterstattung darüber fokussieren, aber eine Kopie in dem Umfang lässt sich nicht einfach ignorieren.

Ich kann ja nachvollziehen, dass heute alles sehr schnelllebig ist und man keine Zeit als Journalist mehr hat. Aber dann legt doch bitte offen, wenn ihr eine Presseerklärung einfach abschreibt. Ich lese die LTO eigentlich gerne, aber undeklariertes copy & paste in diesem Umfang ist einfach unangenehm.

Wenn ich nicht zufällig etwas über den Inhalt des Textes schreiben wollte und sicherheitshalber einen Abgleich mit der Pressemitteilung gemacht hätte, wäre das nie aufgefallen. Wer weiß wie viele verdeckte Pressemitteilungen ich noch übersehen und als journalistischen Text gelesen habe? Das geht mir gerade viel durch den Kopf.

Statistische Standards Link to heading

Was ist Repräsentativität? Link to heading

Der eigentliche Anlass für diesen Essay und eines meiner häufigsten Ärgernisse bei journalistischen Texten ist der Umgang mit der Repräsentativität von Umfragen.

Warum ist Repräsentativität so wichtig? Weil der Unterschied zwischen diesen beiden Thesen gewaltig ist:

  1. These: 30 Deutsche wollen die Demokratie abschaffen
  2. These: 30% der Deutschen wollen die Demokratie abschaffen

These 1 ist ein komplizierter, aber lösbarer Fall für die Strafverfolgungsbehörden, der die Tageszeitungen für einige Wochen füllt. These 2 führt mutmaßlich über kurz oder lang zum Ende der Demokratie. Es liegt auf der Hand, dass Thesen der zweiten Kategorie — verallgemeinerbare Aussagen über eine Grundgesamtheit — besonders spannend sind und erhebliche mediale Sprengkraft haben.

Belege dafür zu beschaffen ist jedoch unterschiedlich schwierig. Man kann mit etwas Aufwand als Journalist:in 30 Leute direkt befragen, aber sicher nicht 30% der Deutschen. Selbst beim Zensus 2022 wurden “nur” 12% aller Einwohner:innen Deutschlands befragt. Trotzdem lässt sich die Meinung einer so großen Zahl Menschen wie die aller Einwohner:innen Deutschlands oder aller Rechtsanwält:innen oder aller Studierenden unter den richtigen Bedingungen mit kluger Methodik aus der Befragung einer praktikablen Anzahl Personen schätzen. Das Stichwort für die zulässige Verallgemeinerung von Stichprobe auf Grundgesamtheit ist Repräsentativität.

Klassischerweise bedeutet Repräsentativität, dass aus der Grundgesamtheit (oder einem “Stichprobenrahmen” der dieser Grundgesamtheit nahe genug kommt) eine Zufallsauswahl der zu befragenden Personen getroffen wird. Etwa 1.000 zufällig ausgewählte Befragte vermitteln schon ein solides Bild der Grundgesamtheit (mit einem gewissen Schätzfehler) ohne dafür die Grundgesamtheit selbst befragen zu müssen. Unter Umständen kann es für eine repräsentative Erhebung auch reichen, eine quotierte oder gewichtete nicht-zufällige Stichprobe zu befragen, vorausgesetzt alle relevanten Merkmale sind bekannt und erhebbar (z.B. Geschlecht, Alter, Wohnort, Einkommen, Konfession).

Weil viele Menschen von Repräsentativität keine Ahnung haben und Umfragen von sich aus eine Aura der Verallgemeinerbarkeit und Wissenschaftlichkeit ausstrahlen, ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Repräsentativität einer Umfrage in einer verantwortungsvollen journalistischen Berichterstattung absolut zentral. Deshalb verlangt auch der Pressekodex des Deutschen Presserates:

Richtlinie 2.1 – Umfrageergebnisse

Bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen teilt die Presse die Zahl der Befragten mit, den Zeitpunkt der Befragung, die Fragestellung sowie wer die Umfrage in Auftrag gegeben hat. Zugleich muss mitgeteilt werden, ob die Ergebnisse repräsentativ sind.

Sofern die Umfrage auf eigene Initiative des Meinungsbefragungsinstitutes entstanden ist, soll dies bei der Veröffentlichung der Umfragedaten vermerkt werden.

Pressekodex des Deutschen Presserates in der Fassung vom 19. März 2025

Bemerkung
Wer sich das Thema Repräsentativität vertieft ansehen möchte findet auf meiner Webseite ein Open Access Tutorial zu Repräsentativität, Stichprobe und Grundgesamtheit.

Ist die Jurafuchs-Umfrage repräsentativ? Link to heading

Weder im LTO-Artikel noch in der fast inhaltsgleichen Jurafuchs-Pressemitteilung finden sich explizite Ausführungen zur Repräsentativität der Umfrage. Durch die Schlagzeile “Umfrage unter Jurastudenten: Nur ein Bruchteil glaubt noch ans Völkerrecht” und Aussagen wie “42,7 Prozent der Jurastudenten glauben, ihre Generation werde sich unter Druck politischen Mehrheiten anpassen” wird eben diese Repräsentativität für die Grundgesamtheit aber suggeriert.

Ist die Jurafuchs-Umfrage tatsächlich repräsentativ? Jurafuchs hat nach eigenen Angaben “1.282 Jurastudierende über die Jurafuchs-Lernplattform im Zeitraum vom 27.02.2026 bis zum 11.03.2026” (Quelle) befragt. Bei der LTO ist es seltsamerweise ein einzelner Studierender mehr (1.283).

Zufallsauswahl? Link to heading

Über eine Zufallsauswahl, Quotierung oder Gewichtung ist in den Methodikhinweisen nichts zu lesen. Hier steht schon der Verdacht im Raum, dass es sich um eine reine Freiwilligenstichprobe handelt, mit unbekannten aber in der Regel erheblichen Verzerrungen in der Repräsentativität.

Stichprobenrahmen? Link to heading

Aber selbst wenn eine Zufallsauswahl stattfand: Jurafuchs hat nach eigenen Angaben nur 20.000 Nutzer:innen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge gab es in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 115.272 Studierende im Studienfach Rechtswissenschaft.

Selbst wenn die Zahl der Jurafuchs-Nutzer:innen komplett richtig ist (Unternehmen sind bei der Zählung des eigenen Erfolgs in der Regel sehr großzügig), deckt der Stichprobenrahmen nicht einmal 20% der Jurastudierenden in Deutschland ab. Starke Verzerrungen sind auch hier zu erwarten.

Formulierung der Frage und Antwortmöglichkeiten? Link to heading

Auch die Formulierung der Fragen und Antwortmöglichkeiten ist tendenziös. Besonders die völkerrechtliche Frage trägt das gewünschte Ergebnis schon in der Formulierung der Antworten. Sie fragt nicht neutral nach einem Eindruck, sondern die Antworten suggerieren mit aller Kraft die Schwäche des Völkerrechts. Original wurde von Jurafuchs so gefragt:

Wenn du aktuelle internationale Konflikte betrachtest (z.B. Ukraine, Nahost, Taiwan): Welche Eindrücke treffen aus deiner Sicht zu?

  • Das Recht wird selektiv angewendet (abhängig von der Machtposition)
  • Geopolitische Interessen überlagern das Recht zunehmend
  • Militärische, wirtschaftliche oder politische Stärke ist ausschlaggebender als Recht
  • Internationale Institutionen (z.B. UN, internationale Gerichte) sind mangels Durchsetzbarkeit weitgehend machtlos
  • Ich bin unsicher, wie wirksam internationales Recht aktuell noch ist
  • Völkerrechtliche Normen begrenzen staatliches Handeln weiterhin effektiv
  • Keiner dieser Eindrücke trifft auf mich zu

Quelle

Wenn ich die Frage und die Antworten mal so formuliere wie sie auf mich wirken, dann kommt folgendes heraus:

Wenn du aktuelle hochpolitisierte Konflikte betrachtest, ist das Völkerrecht:

  • Selektiv
  • Reine Politik
  • Ein Recht des Stärkeren
  • Machtlos
  • Wahrscheinlich wirkungslos
  • Effektiv
  • Keines davon

Viel seriöser wäre es gewesen in den Antwortmöglichkeiten alle positiven und negativen Möglichkeiten gleichmäßig abzubilden: “Wird das Völkerrecht selektiv angewendet?” mit den Antwortmöglichkeiten “Ja/Eher Ja/Neutral/Eher Nein/Nein”.

Bemerkung
Diese Art von Frage mit einer fünfstufigen skalierten Antwort ist ein Item nach Likert und hier gibt es dazu mehr auf Wikipedia: Likert-Skala.

Wie es weitergeht Link to heading

Keine Frage, das Völkerrecht hat viele und starke Kritiker:innen. Das müssen wir ernstnehmen, erforschen und uns damit auseinandersetzen.

Aber den Nachweis dafür führt man nicht mit einer methodisch schwachen Umfrage, einer abgeschriebenen Presseerklärung und einer Schlagzeile, die nicht durch den Inhalt des Textes gedeckt ist. Aus einer tendenziösen Frage, mit gelenkten Antworten und dem Wunsch mit der Schlagzeile noch einen draufzusetzen wurde bei der LTO “Nur ein Bruchteil glaubt noch ans Völkerrecht”.

Diese ganze Kette an Methodikfehlern ist enttäuschend, aber leider weit verbreitet im Rechtsbereich, u.a. weil im Studium praktisch keine wissenschaftliche Methodik vermittelt wird. Es ist mir daher ein Anliegen auf die Fehler und Probleme hinzuweisen, damit wir es in Zukunft als Disziplin besser machen können.


  1. Kurioserweise wird der Jurafuchs-Mitgründer Dr. Carl-Wendelin Neubert nur mit der zweiten Vornamenhälfte (“Laut Wendelin…”) zitiert. Vielleicht ein KI-Artfefakt? ↩︎